AKTUELLES

November 2023:
Neue Schwellenwerte ab 1. Januar 2024

Ab 1. Januar 2024 wird es neue EU-Schwellenwerte geben. Die neuen Schwellenwerte werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Folgende Schwellenwerte sind vorgesehen:

  neu bisher
Bauaufträge 5.538.000 EUR 5.382.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge 221.000 EUR 215.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
im Sektorenbereich
443.000 EUR 431.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
von oberen und obersten Bundesbehörden
143.000 EUR 140.000 EUR

(alle Beträge in netto)


Oktober 2018:
Weitere Novellierung der LBO Baden-Württemberg für 2019 geplant

Nachdem seit 1. Januar 2018 die „kleine Novelle“ der LBO (Landesbauordnung) in Kraft getreten ist, ist eine weitere Novellierung von der Landesregierung geplant.

In der „kleinen Novelle“ wurde das Baurecht maßgeblich an die europäischen Rechtsvorgaben angepasst. Dabei wurden Gesetze an die europäischen Rechtsvorgaben angepasst.

Zum einen ist die Änderung des Bauproduktrechts und Ermächtigung für die VwV TB (Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen)erfolgt. Danach darf ein Bauprodukt, das die CE-Kennzeichnung trägt, verwendet werden, wenn die erklärten Leistungen den in der Landesbauordnung oder auf Grund der Landesbauordnung festgelegten bauwerksseitigen Anforderungen für diese Verwendung entsprechen. Damit wird konform zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 (Rechtssache EuGH C-100/13) festgelegt, dass produktunmittelbare Anforderungen an CE-gekennzeichnete Bauprodukte unzulässig sind.

Zum anderen wurde die sogenannten Seveso-III-Richtlinie 2012/18/EU im Landesbaurecht umgesetzt. Dabei werden Änderungen für Wohnungsbauvorhaben über 5.000 m² und öffentlich zugängliche Gebäude mit mehr als 100 Nutzern in der Nähe von Betriebsbereichen mit gefährlichen Stoffen als schutzbedürftige Bauvorhaben, für die eine Anwendung des Kenntnisgabeverfahrens ausgeschlossen wird umgesetzt. Damit soll in jedem Fall eine Überprüfung der angemessenen Sicherheitsabstände in einem Baugenehmigungsverfahren ermöglicht werden. Außerdem wird bei diesen Bauvorhaben bzw. entsprechenden Sonderbauten mit schutzbedürftigem Personenkreis eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgesehen. Die Änderungen wurden im Gesetzblatt Nr. 23 vom 30. November 2018 bekanntgegeben.

Das Ziel der neuen Novellierung ist: „Schnell ausreichend und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Mit der Novellierung der Landesbauordnung leisten wir einen wesentlichen Beitrag, um das Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Nur so können wir dem Mangel an Wohnraum entgegenwirken“, so Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

So enthält die Novelle einige Maßnahmen zur Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren.

So steht für kleinere Wohngebäude nur noch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren zur Verfügung. Die Bauvorlagen werden künftig direkt bei der Baurechtsbehörde eingereicht, sodass das Verfahren verkürzt wird. Werden Unterlagen nachgefordert, wird die Bearbeitungsfrist nur gehemmt und mit Eingang der Unterlagen wieder fortgesetzt. Bisher beginnt die Frist mit Eingang der Unterlagen wieder von vorne zu laufen.

Die Novelle sieht außerdem Flexibilisierungen und Erleichterungen bei Fahrradstellplätzen und Kinderspielplätzen vor: Die starre Regelung von zwei Fahrradstellplätzen je Wohnung entfällt. Die Baurechtsbehörden entscheiden dies nun entsprechend dem jeweiligen Bedarf. Der Schwellen-wert für die Kinderspielplatzpflicht wird auf Gebäude mit mehr als drei Wohnungen angehoben, bisher liegt er bei zwei Wohnungen. Die Kommunen können diesen Schwellenwert nach oben o-der unten ändern. Weiterhin werden das Bauen mit Holz sowie die nachträgliche Schaffung von Wohnraum im Bestand, beispielsweise durch Aufstockungen, erleichtert. 

Nach groben Schätzungen dürften die Maßnahmen des neuen Gesetzes die Bürgerinnen und Bürger um circa 60 Millionen Euro jährlich entlasten.

Der Regierungsentwurf zur neu geplanten Novellierung der Landesbauordnung ist am 25. September 2018 vom Kabinett zur Anhörung durch ca. 150 Verbände freigegeben worden.

Die Verbände können innerhalb von sechs Wochen ihre Stellungnahmen zur Gesetzesnovelle abgeben. Das Wirtschaftsministerium wird daraufhin einen endgültigen Regierungsentwurf erarbeiten, den das Kabinett beschließen und an den Landtag zur Durchführung des eigentlichen Gesetzgebungsverfahrens weiterleiten wird.


Mai 2018:
Neubau Albert-Schäffle-Schule

Mit einem Baggerbiss gab Herr Landrat Heinz Eininger am 3. Mai 2018 den Startschuss für den Neubau der Albert-Schäffle-Schule.

Der Neubau wurde notwendig, weil das rund 45 Jahre alte Bestandsgebäude erhebliche Defizite bei Statik und Brandschutz aufweist.

QUANTUM hat für dieses Projekt die funktionale Leistungsbeschreibung erstellt und für die Verhandlungs- und Bauphase die Projektsteuerungsleistungen übernommen. Die Fertigstellung des 27,8 Millionen EURO teuren Projekts ist im Januar 2020 geplant.


März 2018:
QUANTUM erhält für Beratungs- / Projektsteuerungsleistungen die Schulnote 1,26

Bei einer durchgeführten Lieferantenbewertung von einem namhaften Kunden der Automobilindustrie im Raum Stuttgart wurde QUANTUM für Leistungen, welche ab Januar 2017 im Bereich der Projektsteuerung erbracht wurden, mit der Schulnote 1,26 ausgezeichnet.

Grundlage der Bewertung waren Leistungsmerkmale wie Kompetenz, Verbindlichkeit der Beratung, Engagement, Termintreue, Kostendenken, Identifikation mit der Kundenaufgabenstellung etc.

Hierauf ist das QUANTUM-Team sehr stolz.


Neue Schwellenwerte ab 1. Januar 2018

Ab dem 1. Januar 2018 gelten im Vergaberecht neue EU-Schwellenwerte, die eine Anhebung gegenüber den bisher geltenden Werten darstellen. Mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnungen am 18. Dezember 2017 werden die neuen Schwellenwerte mit Wirkung zum 1. Januar 2018 vollzogen. Die neuen Schwellenwerte werden durch Verweisung der Vergabeverordnungen automatisch gültig und bedürfen keiner gesonderten Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber.

Folgende Auftragsarten sind von der Anhebung der Schwellenwerte betroffen:

  neu bisher
Bauaufträge 5.548.000 EUR 5.225.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge 221.000 EUR 209.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
im Sektorenbereich
443.000 EUR 418.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
von oberen und obersten Bundesbehörden
144.000 EUR 135.000 EUR

 

(alle Beträge in netto)